Für Privatversicherte gibt es in der Regel keine Einschränkungen
in der Wahl der Therapiemöglichkeiten und -mittel.
Für gesetzlich Versicherte (Kassenpatienten) kommt es aufgrund des
Wirtschaftlichkeitsgebotes mit der Forderung nach einer ausreichenden,
zweckmäßigen und wirtschaftlichen Behandlung und wegen der
ab 01. Juli. 2004 eingeführten Abwertung der Leistungsvergütung
durch den Gesetzgeber zu einer besonderen Problematik.
Die Versorgung der gesetzlich Versicherten unterliegt nach Wortlaut der
gesetzlichen Krankenkassen prinzipiell keinen Leistungseinschränkungen.
Allerdings kann sie nicht mehr auf dem höchstmöglichen Niveau
realisiert werden. Das bedeutet konkrete Abstriche in Bezug auf den Tragekomfort,
die Ästhetik, die Materialeigenschaften und letztendlich in der Behandlungsdauer.
Ausweg aus dieser unbefriedigenden Situation bieten nur außervertragliche
Leistungen, die nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen
Krankenkassen sind. Außervertragliche Leistungen sind in der freien
Beziehung Kieferorthopäde - Patient zu erbringen. Nur Patient und
Arzt entscheiden über Umfang der Behandlung und vereinbaren die Honorierung.
Fragen zu diesen und anderen Aspekten beantworten wir Ihnen gerne in
einem persönlichen Gespräch.