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Mehr als Regelversorgung der Krankenkassen möglich

 
Für Privatversicherte gibt es in der Regel keine Einschränkungen in der Wahl der Therapiemöglichkeiten und -mittel.

Für gesetzlich Versicherte (Kassenpatienten) kommt es aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes mit der Forderung nach einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Behandlung und wegen der ab 01. Juli. 2004 eingeführten Abwertung der Leistungsvergütung durch den Gesetzgeber zu einer besonderen Problematik.

Die Versorgung der gesetzlich Versicherten unterliegt nach Wortlaut der gesetzlichen Krankenkassen prinzipiell keinen Leistungseinschränkungen. Allerdings kann sie nicht mehr auf dem höchstmöglichen Niveau realisiert werden. Das bedeutet konkrete Abstriche in Bezug auf den Tragekomfort, die Ästhetik, die Materialeigenschaften und letztendlich in der Behandlungsdauer.

Ausweg aus dieser unbefriedigenden Situation bieten nur außervertragliche Leistungen, die nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen sind. Außervertragliche Leistungen sind in der freien Beziehung Kieferorthopäde - Patient zu erbringen. Nur Patient und Arzt entscheiden über Umfang der Behandlung und vereinbaren die Honorierung.

Fragen zu diesen und anderen Aspekten beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.